borgen

borgen

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bor|gen ['bɔrgn̩]:
1. <tr.; hat leihen (2):
er muss mir Geld borgen.
Syn.: ausborgen (landsch.), auslegen, ausleihen, pumpen (ugs.), verleihen, vorlegen.
2. <itr.; hat leihen (1):
ich habe mir bei/von ihr Geld geborgt; er hat den Frack nur geborgt.
Syn.: ausborgen (landsch.), ausleihen, entleihen, pumpen (ugs.).

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bọr|gen 〈V. tr.; hat
● ich borge dir dieses Buch; dieses Buch hatte ich mir von dir geborgt; kannst du mir ein bisschen Kleingeld \borgen? [<ahd. bor(a)gen „sich vor etwas hüten, sich schonen“, dann „jmdn. mit Zahlung verschonen“]

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bọr|gen <sw. V.; hat [mhd. borgen, ahd. bor[a]gēn, urspr. = auf etw. achthaben, jmdn. verschonen (mit einer Zahlungsforderung)]:
1. leihen (1):
jmdm. Geld, ein Buch b.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> er borgt nicht gern.
2. leihen (2):
ich habe [mir] bei ihr/von ihr ein Buch/das Geld für die Reise geborgt;
er hat den Frack nur geborgt;
Spr Borgen bringt Sorgen.

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Bọrgen,
 
Johan, norwegischer Schriftsteller, * Kristiania (heute Oslo) 28. 4. 1902, ✝ Hvaler (bei Fredrikstad) 16. 10. 1979; war Redakteur, lebte während der deutschen Besetzung in Schweden. Er schrieb Feuilletons, lyrisch-psychologische Novellen, realistische Romane und experimentelle Dramen. In seiner Trilogie »Lillelord« schildert er die Entwicklung des Helden vom empfindsamen, begabten Knaben bis in die Zeit der deutschen Besetzung und bis zum Selbstmord im Zweiten Weltkrieg. Ein zentrales Thema seines Werks ist das Identitätsproblem. - Einflussreich war Borgen als Literaturkritiker.
 
Werke: Romane: Lillelord (1955; deutsch); De mørke kilder (1956; deutsch Die dunklen Quellen); Vi har ham nå (1957; deutsch Wir haben ihn nun); Jeg (1959); Blåtind (1964); Den røde tåken (1967); Eksempler (1974).
 
Novellen: Noveller i utvalg 1936-1961 (1961; deutsch Auswahl unter dem Titel Alles war anders geworden); Nye noveller (1965).
 
Drama: Mens vi venter (1938).
 
Autobiographisches: Barndommens rike (1965).
 
 
J. B. 1902-1962, hg. v. M. Synnes u. J. E. Vold (Oslo 1962).

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bọr|gen <sw. V.; hat [mhd. borgen, ahd. bor[a]gēn, urspr. = auf etw. Acht haben, jmdn. verschonen (mit einer Zahlungsforderung)]: 1. leihen (1): jmdm. Geld, ein Buch b.; <auch ohne Akk.-Obj.:> er borgt nicht gern; Dann musste die Frau für sich und die vier Kinder b. und betteln (G. Vesper, Laterna 22). 2. leihen (2): ich habe [mir] bei ihm/von ihm ein Buch/das Geld für die Reise geborgt; er hat den Frack nur geborgt; Einen Baum stehlen, das ist gemein, aber sich einen b., das geht (Schnurre, Bart 54); Spr Borgen bringt Sorgen; Ü diese Ideen hat er wohl [von seinem Lehrer] geborgt (scherzh.; übernommen, ohne den Urheber zu nennen).

Universal-Lexikon. 2012.

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